Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
Für
die LizenznehmerInnen der Marke Gotthard® gelten als Mindestanforderung die
Löhne und Arbeitszeiten der jeweils geltenden Gesamtarbeitsverträge der
betreffenden Branchen.
Die
LizenznehmerInnen sind gleichzeitig Besitzer-Innen der Marke Gotthard AG
Die
LizenznehmerInnen beteiligen sich an der Vermarktungsgesellschaft „Marke
Gotthard AG“ und können so die Marke nach Ihren Vorstellungen mitgestalten und
deren Entwicklung mitbestimmen.
Die
Marktgrösse der LizenznehmerInnen (bzw. die von diesen generierten
Lizenzgebühren) haben keinen Einfluss auf die Höhe der Beteiligung. Mit Ausnahme
der GründerInnen gibt es je Lizenz eine Aktie.
Ethische Anforderungen, Ökologie
Die
LizenznehmerInnen der Marke Gotthard® halten sich an die ethischen und
ökologischen Grundsätze der jeweiligen Sparten. Diese werden in den
Lizenzverträgen definiert.
Ein
Anteil am jeweiligen Unternehmens-, bzw. Produktionsgewinn (der Satz wird im
Lizenzvertrag definiert) wird dort investiert, wo auch produziert wird. Dies im
Sinne einer Strukturpolitik und Entwicklung der definierten Gotthardregion.
Ausschlussgründe
Personen und Unternehmen, die keine Rücksicht auf die vorhandenen Ressourcen
(Personen, Rohstoffe und Umwelt) nehmen, sind keine LizenzpartnerInnen der Marke
Gotthard®.
Dasselbe gilt für Personen und Unternehmen die Notsituationen (wie Hunger, hohe
Arbeitslosigkeit, Bildung) zu kommerziellen Zwecken nutzen.
Lizenzgebühren
Die
Lizenzgebühr beträgt zwischen 1 und 10 % aller über die Marke Gotthard®
vermarkteten Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Lizenzgebühren können auch
pauschal abgegolten werden, wenn dies erforderlich ist
(z. B. Finanz- und Dienstleistungsunternehmen). Alle Details werden in den
Lizenzverträgen geregelt.